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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 85

Bilanzdelikte im Fokus der Wirtschaftsprüfung

Die Paradigmen des IDW PS 210

Dipl.-Kfm. Christoph Oldewurtel, Dr. Katharina Kümpel und Prof. Dr. Matthias Wolz

Nachdem in einem vorherigen Beitrag die Erwartungen der Öffentlichkeit in Bezug auf die Aufdeckung von Fraud durch den Wirtschaftsprüfer dargestellt und die ihnen zugrunde liegenden Ursachen im Einzelnen analysiert wurden, stellt dieser Beitrag nun jenen Erwartungen den zum aktuellen Zeitpunkt maßgeblichen Regelungsrahmen des Berufsstands gegenüber. Dabei werden anhand der relevanten Prüfungsstandards sowohl die dort kodifizierten Anweisungen an den Abschlussprüfer diskutiert als auch im Angesicht der den Wirtschaftsprüfern auferlegten Rahmenbedingungen gewürdigt.

Kernaussagen
  • Die den Wirtschaftsprüfer bindenden Normen zur Aufdeckung von Fraud weisen interpretationswürdige Paradigmen auf.

  • Diese sind primär das Resultat der Diskrepanz zwischen Erwartungen an und faktischem Leistungsspektrum des Wirtschaftsprüfers.

  • Ein Fortbestehen dieser Diskrepanz birgt potenzielle Risiken für den Berufsstand.

I. Einleitung

[i]Oldewurtel/Kümpel/Wolz, Die Aufdeckung von Bilanzdelikten als Aufgabe der Wirtschaftsprüfung, WP Praxis 3/2016 S. 64 NWB VAAAF-66808 Weber/Lentfert, Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung, infocenter NWB RAAAE-14264 Kümpel/Oldewurtel/Wolz, Die Zusammenarbeit von Abschlussprüfer und Interner Revision, WP Praxis 9/2015 S. 219 NWB MAAAE-99088 Zierow/Oldewurtel, Whistleblowing als Element eines effektiven Fraud-Managements, StuB 10/2013 S.373 NWB DAAAE-35771 Kümpel/Oldewurtel/Wolz, Die Aufdeckung von Fraud durch Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, WP Praxis 9/2013 S. 157 NWB MAAAE-42416 Boecker/Zwirner, Abschlussprüfung und Accounting Fraud, WP Praxis 1/2012 S. 1 NWB AAAAE-15502 Kümpel/Melcher, Implementierung von Elementen der forensischen Sonderuntersuchung in die Jahresabschlussprüfung, StuB 14/2012 S. 541 Im Hinblick auf die Verantwortung zur Aufdeckung von Bilanzmanipulationen im Rahmen der Abschlussprüfung besteht eine hohe Diskrepanz zwischen der öffentlichen Erwartungshaltung und dem prüferischen Wirken, die im Wesentlichen in der Frage nach einem