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BFH 29.01.2003 I R 50/02, IWB 17/2003

Gewerbesteuer; | Dauerschuld bei Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung

Erlässt ein Gläubiger dem Steuerpflichtigen eine Forderung, die als Dauerschuld zu behandeln ist, unter dem Vorbehalt der Besserung, so handelt es sich bei der Forderung nach Bedingungseintritt um eine neue Forderung, die nur dann eine Dauerschuld darstellt, wenn sie ihrerseits die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 i. V. mit § 8 Nr. 1 GewStG 1991 erfüllt (). Hinweis: Die Klin., eine GmbH, hatte mit ihrer Gesellschafterin, einer ausländ. Ltd., in 1988 einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Darlehensforderung wurde 1992 erlassen mit der Maßgabe, dass die Forderung unter der aufschiebenden Bedingung wieder entsteht, dass die Klin. in Zukunft einen Bilanzüberschuss erwirtschaftet bzw. einen Liquidationserlös erzielt. Die Verbindlichkeit wurde zun...BStBl II 2001, S. 722