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BFH 01.04.2003 I R 28/02, IWB 17/2003

Außensteuerrecht; | Benennungsverlangen bei verdeckter Treuhand

Sprechen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Anteile an einer ausländ. Basisgesellschaft treuhänderisch für Dritte gehalten werden, kann das FA gem. § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 deren Benennung verlangen (). Hinweis: Die Klin., eine im Groß- und Außenhandel mit technischen Erzeugnissen tätige GmbH, hatte Ausgaben für Vermittlungsprovisionen für bestimmte Materiallieferungen geltend gemacht. Als Empfängerin wurde eine Gesellschaft mit Sitz auf Guernsey angegeben. Das FG (Düsseldorf, Urt. v. - 6 K 7461/97 K, G, EFG 2002, S. 1067) stellte fest, dass es sich um eine Gesellschaft ohne Büroräume und ohne eigene wirtschaftliche Betätigung handelte. In solchen Fällen genügt die Benennung der ausländ. Gesellschaft nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Empfängerbenennung i. S. des § 160 AO. Im Streitf...