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Einkommensteuer; | Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen Sozialabkommen
Dem Arbeitnehmer steht Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen Sozialabkommen auch dann zu, wenn er geringfügig i. S. des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. (BGBl I 1999, S. 388) beschäftigt ist und keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung leistet (, Rev. eingelegt; EFG 2003, S. 786).