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Abgabenordnung | Keine Personengruppentheorie bei der Eigentümerhaftung
Nach dem lässt sich mit der für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen i. S. des § 74 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zusammenrechnung der von mehreren Familienmitgliedern gehaltenen Anteile nicht begründen.
Bereits mit Urteil vom - 15 K 1756/91 NWB ZAAAB-13417 hatte das FG Köln über die Anwendung der sog. Personengruppentheorie auf den Haftungstatbestand des § 74 Abs. 2 AO entschieden und diese abgelehnt. Die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts [i]infoCenter „Haftung des Eigentümers von Gegenständen“ NWB KAAAB-83021 hatte der VII. Senat des BFH allerdings als unzulässig verworfen (Beschluss vom - VII B 50/00, nv). Erst 15 Jahre später ergab sich nun auch für den BFH die Gelegenheit zu dieser Frage Stellung zu nehmen und der Vorentscheidung zu folgen, die sich ebenf...