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Abgabenordnung | Keine verlängerte Festsetzungsfrist bei missbräuchlicher Beantragung der Eigenheimzulage
Nach dem verlängert sich die Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage nicht auf zehn Jahre, wenn die Eigenheimzulage durch unrichtige S. 686Angaben erschlichen worden ist (Subventionsbetrug; Fortführung des , BStBl 2015 II S. 119).
Mit Urteil vom - III R 25/10 hatte der III. Senat des BFH in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass derjenige, der einen Subventionsbetrug begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, nicht nach § 71 AO für die zu Unrecht gewährte Investitionszulage haftet, weil das auf die „Erschleichung“ einer Investitionszulage gerichtete Verhalten strafrechtlich keine Steuerhinterziehung, sondern ein Betrug (§ 263 StGB) bzw. ein Subventionsbetrug (§ 264 StGB) ist (, HFR 1984 S. 391). Dieser geänderten ...BStBl 2015 II S. 119BStBl 1997 II S. 827