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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 21 | Investitionsdarlehen: Finanzierung von Schuldzinsen ist ebenfalls begünstigt

Stehen Schuldzinsen in einem hinreichend engen und deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen (sog. Investitionsdarlehen), unterliegen sie nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a EStG. Dieser Zusammenhang kann nach Ansicht des FG Düsseldorf auch im Falle einer weiteren Darlehensaufnahme zur Finanzierung von Zinseszinsen gegeben sein. Die Revision ist beim BFH in München anhängig.

Für Unternehmer ist ein Verfahren wichtig, mit dem sich demnächst der III. Senat des Bundesfinanzhofs befassen muss. Es geht um den Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben.

§ 4 Abs. 4a EStG schränkt seit 1999 den Abzug von betrieblich veranlassten Schuldzinsen als Betriebsausgaben ein, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Ohne nachteilige Folgen für den betrieblichen Schuldzinsenabzug kann der Unternehmer nicht die gesamten Betriebseinnahmen entnehmen, sondern lediglich den im Unternehmen erwirtschafteten Gewinn sowie die geleisteten Einlagen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen. Wenn ein Darlehen also verwendet wird zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Di...