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Steuerrecht | Veräußerungskosten bei Beteiligungen
Das BMF ändert seine Rechtsauffassung zur Zuordnung von Veräußerungskosten bei der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen im Sinne von § 17 EStG, die in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind und die von der Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % im Jahr 1999 immer noch betroffen sind.
Danach [i]Vollständiger Abzug der Veräußerungskosten möglichsind die Veräußerungskosten nunmehr in vollem Umfang vom steuerbaren Veräußerungserlös abzuziehen – nicht nur anteilig in dem Umfang, in dem sie auf den steuerbaren Wertzuwachs entfallen. Das wird entsprechend geändert.
Das [i]Beteiligungen von 10 % bis 25 %BMF-Schreiben betrifft Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von mindestens 10 % bis maximal 25 %, die vor dem angeschafft wurden und nach dem nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG zu Anscha...