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Steuerrecht | Geburtstagsfeier ausschließlich mit Kollegen
Nach dem FG Rheinland-Pfalz können die Kosten für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn nach einer Gesamtwürdigung die berufliche Veranlassung feststeht. Es ist dann unschädlich, dass der Anlass der Feier – der Geburtstag – ein privates Ereignis ist.
Damit [i]Feier für 60. Geburtstagwaren im Streitfall die Kosten eines GmbH-Geschäftsführers für seinen 60. Geburtstag steuerlich abziehbar; denn für die berufliche Veranlassung sprachen die folgenden Kriterien:
Der [i]Ausschließlich Teilnahme von KollegenKläger hatte ausschließlich Kollegen, ehemalige Kollegen und den Aufsichtsratsvorsitzenden eingeladen, nicht aber Freunde oder Verwandte.
Die Feier fand in der Werkstatthalle der GmbH statt und begann noch während der allgemeinen [i]Feier in der WerkstatthalleArbeitszeit, so dass zahlreiche Arbeitnehmer nur in Arbeitskleidung erschie...