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IWB Nr. 17 vom Seite 827 Fach 11a Seite 698

EuGH-Verfahrensreport: Direkte Steuern (Stand: August 2003)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-422/01 (Försäkringsaktie bolaget Skandia)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 614.

Tenor:

Art. 49 EG steht einer Regelung entgegen, nach der eine Versicherung, die bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird, das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, und die alle Anforderungen, die das nationale Recht an eine Betriebsrentenversicherung stellt, mit Ausnahme der Bedingung erfüllt, dass sie bei einem im Inland niedergelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen ist, steuerlich anders behandelt wird als diese, wenn die Auswirkungen dieser Behandlung auf die Einkommensteuer nach Maßgabe des Einzelfalls weniger günstig sein können.

Rechtsgrundlage:

Art. 49 i. V. mit Art. 12 EGV.

Teil II: Anhängige Verfahren

1. Rs. C-129/00 (Kommission ./. Italien)

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 462.

Verfahrensstand:

Termin der mündlichen Verhandlung: .

Schlussantrag des General-Anwalts v. .

Der General-Anwalt schlägt vor, festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass sie in ihrer Rechtsordnung Art. 29 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 428 v. beibehalten hat, der nach der Auslegung und Anwendung durch...