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Verpflichtung auf eine einheitliche elektronische Taxonomie für Jahresfinanzberichte in Europa (ESEF)?
Mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (2013/50/EU) wurde eine Pflicht zur Erstellung von Jahresfinanzberichten in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat mit Wirkung ab dem beschlossen (Art. 4 Abs. 7). Mit der Entwicklung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) beauftragt. Am 25. 9. 2015 wurde seitens ESMA eine – mittlerweile beendete – Konsultation betreffend das European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlicht. Vorgeschlagen wird für IFRS-Bilanzierer ein duales Verfahren: Neben der Möglichkeit zur Beibehaltung der bisherigen Berichterstattung in einem unstrukturierten Format (etwa PDF-Dokument) soll unter Beachtung der – in den Endorsement-Prozess aufzunehmenden – IFRS-Taxonomie eine einheitliche Aufbereitung in einer Sprache (XBRL), die technisch und inhaltlich einen standardisierten Austausch von Informationen erlaubt, vorgeschrieben werden.
Pro
Innerhalb der EU fehlt es bislang an einem einheitlichen Veröffentlichungsformat für Jahresfinanzberichte. Neben einer nicht mehr zeitgemäßen Publikation in Papierform lässt sich eine Vielzahl an ...