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Änderungen des WpHG infolge der EU-Transparenzrichtlinie
Eine überblicksartige Darstellung und ausgewählte Problemfelder
Zur Umsetzung der bereits am verkündeten EU-Richtlinie 2013/50/EU in nationales Recht hat der deutsche Gesetzgeber am das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie veröffentlicht. Hieraus resultieren zahlreiche Änderungen des WpHG, die z. T. auch erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis haben. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zu den durch die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie hervorgerufenen Änderungen des WpHG und arbeitet zentrale, für die Unternehmenspraxis relevante Problemfelder heraus. Im Mittelpunkt stehen dabei die Änderungen des § 37n WpHG hinsichtlich des in Deutschland praktizierten Enforcement-Verfahrens sowie des § 37x WpHG in Bezug auf die Veröffentlichungspflicht von Zwischenmitteilungen.
Diemers/Homfeldt, Der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie, PiR 5/2015 S. 139 NWB ZAAAE-89355
§ 37n WpHG n. F.: Mit der Einführung des Herkunftsstaatsprinzips im Rahmen der Überwachung von Unternehmensabschlüssen („Enforcement“) ändert sich künftig der Kreis der Emittenten, die dem Kontrollbereich der BaFin bzw. DPR unterliegen. Darüber hinaus wird der Kontrollbereich auf sog. (Konzer...