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Das Aus des „Widerrufsjokers“ kraft Gesetzes
[i] BMJV, PM vom 27. 1. 2016 Jetzt steht es fest: Das Bundeskabinett hat am die Regelung zur Beendigung des sog. ewigen Widerrufsrechts von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die oftmals nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
[i]Welker, NWB 52/2015 S. 3917Mit dem im Juli letzten Jahres verabschiedeten Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die für neu abgeschlossene Immobiliendarlehensverträge im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung das Entstehen des „ewigen Widerrufsrechts“ verhindern soll. Damit soll nach Auffassung des Gesetzgebers nicht zuletzt auch dazu beigetragen werden, dass die Vergabe von Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung durch die Banken gefördert wird.
[i]Erlöschen des „ewigen Widerrufsrechts“ auch bei bestehenden ImmobiliendarlehensverträgenNunmehr wurde darüber hinaus eine Regelung beschlossen, nach der etwaige „ewige Widerrufsrechte“ auch bei bereits bestehenden Immobiliendarlehensverträgen erlöschen werden. Bei Verbraucherdarlehen, die im Zeitraum vom bis geschlossen wurden, besteht aktuell erh...