Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 1a Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen
Literatur: Melkonyan/Mroz, Maßgeblichkeit des deutschen Steuerrechts für die Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. EStG i. V. m. § 1 Abs. 1 EStG, zu , IWB 2015, 227.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 1a EStG begründet keine Steuerpflicht, sondern ergänzt § 1 EStG. Abs. 1 richtet sich an unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG und an beschränkt Steuerpflichtige, die aufgrund der Antragstellung nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Abs. 1 gewährt diesen Personen die Begünstigungen im Rahmen des § 10 Abs. 1a EStG sowie im Rahmen der Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG.
2Abs. 2 ergänzt hingegen die Regelungen des § 1 Abs. 2 EStG bzw. des § 1 Abs. 3 EStG. Er ist adressiert an Angehörige des öffentlichen Dienstes, denen die Möglichkeit der Zusammenveranlagung eröffnet wird.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3Die Einführung der Vorschrift durch das JStG 1996 geht auf das zurück. Der EuGH beanstandete in seiner Entscheidung, dass bei Personen, die im EU-Ausland ansässig sind, aber im Inland ihre Einkünfte zu versteuern haben, familienbezogene Begünstigungen ...