GuAMKflAusbV § 18

Abschnitt 2: Abschlussprüfung

Unterabschnitt 4: Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel

§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Außenhandel in folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen,

  2. Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften,

  3. Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel sowie

  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Fundstelle(n):
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LAAAH-55613