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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 02 | Verpflegungspauschalen: Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers bei Mahlzeitengestellung

Arbeitgeber können Arbeitnehmern anstelle einer zur Verfügung gestellten Mahlzeit, die nicht eingenommen wird, eine weitere gleichartige Mahlzeit im Rahmen der 60 €-Grenze zur Verfügung stellen (arbeitsrechtliche Erstattung und Belegvorlage beim Arbeitgeber). Sofern der Arbeitnehmer für eine solche weitere vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit eine Zuzahlung zu leisten hat, kommt eine Minderung der Kürzung der Verpflegungspauschale in Betracht. Das BMF hat erläutert, wie dabei vorzugehen ist.

Mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Reisekosten wollen wir heute beginnen. Zugegeben: Es geht um eine Detailfrage. Aber die Breitenwirkung ist bei diesem Thema ja immer enorm. Konkret hat sich das BMF zur Kürzung von Verpflegungspauschalen geäußert. Und zwar in dem Sonderfall, dass der Arbeitnehmer eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt bekommt, diese aber tatsächlich nicht einnimmt.

Stellt ein Arbeitgeber während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit eine übliche Mahlzeit zur Verfügung, deren Preis 60 € nicht übersteigt, ist die Verpflegungspauschale des Arbeitnehmers zu kürzen. Und zwar bei Auswärtstätigkeiten im Inland um 4,8...