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Umsatzsteuer | Unentgeltliche Überlassung eines Fitnessstudios an Arbeitnehmer
Der 5. Senat des entschieden, dass die unentgeltliche Nutzung eines Fitnessstudios und anderer Sportangebote durch Arbeitnehmer Umsatzsteuer auslöst.
Die Klägerin (eine GmbH) unterhielt ein Fitnessstudio, das ihre Arbeitnehmer außerhalb der Dienstzeiten unentgeltlich nutzen konnten. Daneben bot sie den Arbeitnehmern verschiedene Kurse (z. B. Spinning, Aerobic, Rückenschule und Nordic-Walking) ebenfalls unentgeltlich an. Das Finanzamt sah hierin einen umsatzsteuerpflichtigen Sachbezug und setzte den auch für Zwecke der Lohnsteuer (einvernehmlich) zugrunde gelegten Wert in Höhe von 33,60 € (brutto) pro Monat und Person an. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, dass die Zurverfügungstellung von Sportanlagen nicht umsatzsteuerbar sei, ...