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Abgabenordnung | Einkommensteuer aus Gewinnanteil an einer Mitunternehmerschaft als Masseschuld
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden. (2) Die Einkommensteuer aus einer nach Insolvenzeröffnung neu aufgenommenen einzelunternehmerischen Tätigkeit ist als Masseschuld aufgrund massebezogenen Verwaltungshandelns gegen den Insolvenzverwalter (Treuhänder) festzusetzen, [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 wenn dieser die selbständige Tätigkeit im Interesse der Masse erlaubt, die Be...