Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nettolohnvereinbarung und Lohnsteuer
Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine Einkommensteuer-Nachzahlung für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum, wendet er dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu. Dieser Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zu.
Nach Auffassung des BFH ( NWB FAAAF-07659, DB 2015 S. 2797 = Kurzinfo StuB 2015 S. 886 NWB PAAAF-08363) unterliegt der in der Tilgung der persönlichen Einkommensteuer-Schuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber liegende Vorteil der Einkommensteuer. Er ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.
Der Urteilsfall: Die Kläger sind japanische Staatsangehörige. Sie wurden für das Streitjahr (2008) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war aufgrund einer Entsendungsvereinbarung als Angestellter im Inland tätig. Die Arbeitgeberin zahlte dem Kläger nach einer Nettolohnvereinbarung den vereinbarten Nettolohn und übernahm die auf den Nettolohn entfallenden Steuern. Kam es im Rahmen von Einkommensteuerveranlagungen der Kläger zur Erstattung von Einkommensteuer, führte das FA die Erstattungsbeträge an die Arbeitgeberin ab. Kam es hingegen zur...