Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuerveranlagung zur Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren
(1) Eine nach der Insolvenzeröffnung entstehende Steuerschuld für Einkünfte, die während der Nachlassverwaltung aufgrund der Anlage von Mitteln des Nachlasses erzielt werden, ist eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 324 Abs. 1 InsO. (2) Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse (hier: den Mitteln des Nachlasses) an das FA entrichtete Steuerabzugsbeträge gem. § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 können nur auf Steuerschulden angerechnet werden können, die zu den Masseverbindlichkeiten i. S. des § 55 Abs. 1 InsO (hier: i. V. mit § 324 Abs. 1 InsO) gehören. Nur in Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden verbliebenen Überschusses kann ein Erstattungsanspruch zugunsten der Masse entstehen. (3) Eine Erstattung von Steuerabzugsbeträgen an die Masse kommt nach de...