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StuB 1/2016 S. 40

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurde am im BGBl 2015 I S. 2029 veröffentlicht. Darauf weist das BMF aktuell hin.

Hintergrund: Die Anwendung der sog. Transparenzrichtlinie wurde durch die Europäische Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten pflichtgemäß überprüft. Die hieraus resultierenden Änderungen wurden u. a. mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie umgesetzt.

Hierzu führte das BMF u. a. weiter aus: