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Klassifizierung des Erwerbs „grünen“ Stroms als Finanzderivat?
I. Einführung
Die Nachhaltigkeit unternehmerischen Handelns gewinnt in der (Unternehmens-)Kommunikation an Bedeutung. Im (Konzern-)Lagebericht ist explizit auch auf Umweltbelange einzugehen (§§ 289 Abs. 3, 315 Abs. 1 Satz 4 HGB), sofern entsprechende Ausführungen für die Adressaten von Bedeutung sind. Vor dem Hintergrund der globalen Klimaziele besteht daher eine zunehmende Nachfrage nach „grünem“ Strom (green power ). Ein Unternehmen gilt als besonders umweltbewusst, wenn der eigene Energiebedarf weitgehend oder sogar ausschließlich durch Rückgriff auf erneuerbare Energiequellen (Wind, Sonne, Wasser etc.) gedeckt wird. Der Abschluss langfristiger Verträge zur Sicherung des eigenen Energiebedarfs mit „grünem“ Strom kann allerdings zu ungewünschten bilanziellen Konsequenzen führen.
II. Bilanzielle Abbildung von Energiebeschaffungsverträgen
1. Erlangung von control?
Mit Abschluss eines langfristigen Beschaffungsgeschäfts zur Sicherung des eigenen Energiebedarfs bedarf es zunächst einer Beurteilung, ob das Vertragsverhältnis ein control-Verhältnis über
die stromproduzierende Einheit ( entity ) begründet (IFRS 10.7), somit also eine Pflicht zur Konsolidierung besteht, ...