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Nahe Familienangehörige nach IAS 24 zwischen Regel und Prinzip
I. Sachverhalt
Der 50-jährige X kontrolliert die X AG, sein 25-jähriger Stiefsohn Y die Y GmbH. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Z. Die X AG betreibt ein Tagungs- und Wellness-Hotel mit großem Garten. Die Y GmbH ist das einzige Gartenbauunternehmen in Z. Der Geschäftsführer der X AG beauftragt daher, ohne weitere Rücksprache mit X und zu fremdüblichen Bedingungen, die Y GmbH mit der Gartenpflege. X und Y leben weder in einem gemeinsamen Haushalt noch haben sie irgendwelche wirtschaftlichen oder engen persönlichen Beziehungen.
II. Fragestellung
Haben X AG und Y GmbH über die Gartenpflege nach IAS 24 zu berichten?
III. Lösungshinweise
1. Die Definition des nahen Angehörigen
Eine Berichtspflicht bestünde nach IAS 24.9(b)(vi) i. V. mit § 24.9(a)(i) ohne Weiteres, wenn X (oder Y) beide Unternehmen beherrschen würde. Bei Beherrschung des anderen Unternehmens durch Stiefkind-/Stiefvater ergibt sich das Gleiche gem. IAS 24.9(9) nur dann, wenn die andere Person als „naher Familienangehöriger“ anzusehen ist. Einschlägig ist deshalb folgende weitere Definition aus IAS 24.9: „Nahe Familienangehörige einer Person sind Familienmitglieder, von denen angenom...