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Reihengeschäft
Gebrochene Warenbewegung bei Exportgeschäften
Sowohl die steuerfreie Ausfuhr nach § 6 UStG als auch die innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG setzen eine Warenbewegung in das Ausland voraus. Diese Warenbewegung kann nach den Regeln des Reihengeschäfts problematisch sein, wie die beiden , XI R 30/13 zeigen. Nun hat sich auch das BMF zu den Reihengeschäften geäußert. Allerdings sind die Zweifelsfragen, die sich aus den beiden genannten BFH-Urteilen ergeben, nicht geklärt. Es widmet sich vielmehr dem speziellen Problem der gebrochenen Warenbewegung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. Ausfuhr.
Ausgangsproblem
Die Steuerfreiheit einer Exportlieferung setzt eine Warenbewegung voraus. Bei der steuerfreien Ausfuhr gem. §§ 4 Nr. 1a, 6 UStG muss diese in ein Drittland erfolgen. Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach §§ 4 Nr. 1b, 6a UStG setzt eine Warenbewegung in das übrige Gemeinschaftsgebiet voraus. Die für die Steuerfreiheit erforderliche Warenbewegung kann entweder vom Lieferanten oder vom Abnehmer durchgeführt werden (Beförderung). Außerdem kann ein selbständiger Dritter im Auftrag des Lieferanten oder des Abnehmers die Warenbewegung vornehmen (Versendung). An der B...