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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 6

Abgabenordnung: Schätzung mittels Zeitreihenvergleichs

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

NWB GAAAE-96112

Leitsatz

  1. Bei einer Buchführung, die formell ordnungsgemäß ist oder nur geringfügige formelle Mängel aufweist, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit grds. nicht allein aufgrund der Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs geführt werden.

  2. Ist die Buchführung formell nicht ordnungsgemäß, sind aber materielle Unrichtigkeiten der Einnahmenerfassung nicht konkret nachgewiesen, können die Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs nur dann einen Anhaltspunkt für die Höhe der erforderlichen Hinzuschätzung bilden, wenn andere Schätzungsmethoden, die auf betriebsinternen Daten aufbauen oder in anderer Weise die individuellen Verhältnisse des jeweiligen Steuerpflichtigen berücksichtigen, nicht sinnvoll einsetzbar sind. Bei verbleibenden Zweifeln können Abschläge in einem Umfang geboten sein, der über eine bloße Abrundung hinausgeht.

Sachverhalt
Im Rahmen einer Außenprüfung beim Kläger, der eine Schank- und Speisewirtschaft betrieb, beanstandete der Prüfer die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung. Der Prüfer erhöhte die vom Kläger erklärten Erlöse um Hinzuschätzungen, für dere...