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Update Betriebsprüfung
Neues vom BFH und die Auswirkungen für die Praxis
[i]Zu den Anforderungen bei Verfahren vor dem BFH vgl. Nacke, NWB 27/2016 S. 2054 und NWB 28/2016 S. 2131 Nicht häufig erhält der BFH Gelegenheit in Revisionsverfahren über Rechtsfragen zu entscheiden, die die steuerliche Außenprüfung betreffen. Dies ist nicht nur die Folge einer Art „Konsensveranstaltung“, die aufgrund der einvernehmlichen Ergebnisse in der Vielzahl der Schlussbesprechungen eine solche Betriebsprüfung (noch immer) ist. In der Regel sind Streitigkeiten aus ihrem Kernbereich – insbesondere zu Fragen der Schätzung – solche, die die Tatsachenebene betreffen. Deshalb hat das jeweilige Finanzgericht als Tatsacheninstanz Rechtsschutz zu gewähren, der BFH als Revisionsgericht meist keine Möglichkeit, seinerseits zu entscheiden. Denn zumeist betreffen die Entscheidungen der Finanzgerichte weder Sachen von grundsätzlicher Bedeutung noch divergiert die Finanzgerichtsrechtsprechung von der BFH-Rechtsprechung und Verfahrensfehler sind auch (zum Glück) eher die Ausnahme. Revisionsgründe nach § 115 Abs. 2 FGO liegen folglich nicht vor, so dass eine Nichtzulassungsbeschwerde in „Betriebsprüfungsfällen“ eher selten Erfolg haben wird. Eine bekannte Ausnahme hiervon war die Revisionszulassung im Fall des sog. Zeitreihen-Urteils un...BStBl 2015 II S. 743