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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 06-07 | Lohnsteuer: Bei gemischter Feier (privat/beruflich) ist eine Aufteilung möglich

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können nach einem aktuellen Urteil des BFH hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein. Die Entscheidung ist natürlich sehr erfreulich. Sie wirft aber auch einige Fragen auf. Grund genug für uns, die aktuellen Kommentierungen in den NWB-Zeitschriften für Sie auszuwerten.

Track 06 | Aktuelles BFH-Urteil zur kombinierten Feier von Geburtstag und StB-Bestellung

Vor mehr als sechs Jahren hatte der Bundesfinanzhof das Ende des jahrzehntelang geltenden Aufteilungsverbots beim Abzug von Werbungskosten besiegelt. Seinerzeit ging es konkret um Reisekosten. Seither lautet die spannende Frage: In welchen anderen Fällen können Arbeitnehmer und andere Steuerzahler ebenfalls von der bahnbrechenden Entscheidung des Großen Senats des BFH aus dem Jahre 2009 profitieren? Welcher Aufteilungsmaßstab ist dabei anzuwenden? – Sie kennen alle das jüngste Urteil des für die Lohnsteuer zuständigen VI. Senats des BFH . Bei einer kombinierten Feier – sowohl aus einem privaten als auch aus einem beruflichen Anlass – ist demnach ...