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NWB Nr. 51 vom Seite 3810

Referentenentwurf zur Änderung des AÜG – Eine Analyse der wesentlichen Neuerungen

Dr. Henning-Alexander Seel

I. Wesentliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

[i]Referentenentwurf BMAS Datei öffnenSeit dem liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Dort wird gleich zu Beginn Folgendes ausgeführt:

„Zur Orientierung der Arbeitnehmerüberlassung auf ihre Kernfunktion, zur Verhinderung von Missbrauch und zur Stärkung der Stellung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Leiharbeitnehmerinnen [i]Höchstüberlassungsdauer von 18 Monatenund Leiharbeitnehmer können künftig bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten bei einem Entleiher eingesetzt werden. In einem Tarifvertrag der Einsatzbranche oder aufgrund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung können abweichende Regelungen vereinbart werden. In tarifgebundenen Unternehmen sind damit längere Einsatzzeiten von über 18 Monaten möglich.

  • Leiharbeitnehmerinnen und [i]Anspruch auf Equal Pay ab neun MonatenLeiharbeitnehmer werden nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-)Zuschlagstarifvertrag gilt, d...