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NWB Nr. 51 vom Seite 3813

Neues Recht für Syndikusanwälte

[i]www.bundestag.de Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind – sog. Syndikusanwälte –, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drucks. 18/5201) billigte der Rechtsausschuss am , nachdem er zuvor noch einige Änderungen beschlossen hatte. Der Status des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt i. S. der [i]Bosse, NWB 31/2015 S. 2318Bundesrechtsanwaltsordnung war bezogen auf seine Tätigkeit im Unternehmen bisher nicht eindeutig gesetzlich geregelt.

Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass Syndikusanwälte, die über einen gültigen Befreiungsbescheid in ihrer ausgeübten Beschäftigung verfügen oder bei denen besondere Vertrauensschutzregelungen zur Anwendung kommen, in der berufsständischen Altersversorgung der Anwälte bleiben können. Das NWB FAAAE-75119, B 5 RE 9/14 R NWB IAAAE-72150 und B 5 RE 3/14 R NWB CAAAE-71906) hatte zuvor festgestellt, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Vers...