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Mindestlohn: Erleichterung bei der Dokumentationspflicht und erste Urteile
Ein Jahr Mindestlohn – ein Update
Nachdem seit dem in Deutschland erstmals flächendeckend ein gesetzlicher Mindestlohn gilt und das Mindestlohngesetz (MiLoG) zunächst mehr Fragen aufgeworfen hatte, als es beantwortete, hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich auf die Kritik der Wirtschaft reagiert. So wurde die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) mit Wirkung zum geändert. Auch hat das MiLoG zwischenzeitlich die Arbeitsgerichtsbarkeit erreicht und einige interessante Urteile gebracht.
Schumm, Der Mindestlohn ist da – Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sowie Haftung der Arbeit- und Auftraggeber, StuB 8/2015 S. 305 NWB FAAAE-88488
Welche Entgeltgrenze ist für die MiLoDokV maßgeblich?
Welche Leistungsbestandteile sind in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen?
Wie werden Bereitschaftszeiten behandelt und welche Auswirkungen hat das Entgeltausfallprinzip beim Mindestlohn?
I. Änderung der MiLoDokV
[i]Krüger, Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz, BBK 8/2015 S. 370 NWB SAAAE-88099Busch/Cordes, Aktuelles zum Mindestlohngesetz, NWB 35/2015 S. 2596 NWB BAAAE-99138Romanowski, Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), Grundlagen NWB OAAAE-32435 Bei geringfügig Beschäftigten i. S. von § 8 Abs. 1 SGB IV (sog. Minijobbern) und bestimmten von in § 2a SchwarzArbG erfassten Branchen (Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit ver...