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Der Mindestlohn ist da – Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sowie Haftung der Arbeit- und Auftraggeber
Praxisbezogene Schwerpunktdarstellung des MiLoG
Das am verabschiedete Mindestlohngesetz regelt den Mindestlohn ab . Verbindliche branchenbezogene Mindestlöhne können zusätzlich auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgehandelt werden. Innerhalb eines Übergangszeitraums bilden das AEntG und das AÜG die Grundlage für vom Mindestlohn abweichende Tarifverträge. Im Zusammenhang mit den neuen Regelungen wurde das Mindestarbeitsbedingungengesetz, das bisher die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für einige Wirtschaftszweige ermöglichte, aufgehoben.
Mindestlohn-Rechner (BMAS) NWB FAAAE-85254
Wie wird der Mindestlohn ermittelt und gibt es Ausnahmen?
Gilt das MiLoG nur für Arbeitgeber oder auch für Auftraggeber von Nachunternehmern?
Gibt es Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten?
I. Gesetzliche Ausgangslage und wesentliche Aspekte des MiLoG
[i]Romanowski, Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), Grundlagen NWB OAAAE-32435 Wickert, Zweifelsfragen zum MiLoG in der Vereins- und Verbandspraxis, NWB 11/2015 S. 758 NWB MAAAE-85405 Dinger, Mindestlohn: Mithaftung und Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber, NWB-BB 3/2015 S. 73 NWB ZAAAE-84741 Erichsen, Der Mindestlohn kommt: Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, NWB-BB 9/2014 S. 264 NWB KAAAE-71643 Arbeitszeiterfassung Mindestlohn – Muster NWB DAAAE-83412 Mindestlohn: Online-FAQ und Hotline des BMAS NWB LAAAE-78082 Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen – Checkliste NWB MAAAE-71142 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte – Mustervertrag NWB MAAAB-05382 Das AEntG verpflichtet nunmehr auch ausländische Arbeitgeber im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern für Tätigkeiten nach Deutschland zur Einhaltung des MiLoG. Den Tarifvertragsparteien wird durch die Erweiterung im AEntG die Möglichkeit eröffnet, durch Branchentarifv...