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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen
Das zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen Stellung genommen sowie den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2016 bekannt gegeben.
Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter [i]infoCenter „Steuersatz“ NWB MAAAB-14454 Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.