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BMF 01.12.2015 III C2 - S 7246/14/10002, NWB 50/2015 S. 3722

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen

Das zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen Stellung genommen sowie den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2016 bekannt gegeben.

Anmerkung:

Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter [i]infoCenter „Steuersatz“ NWB MAAAB-14454 Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.