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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen Vorsorgeaufwendungen
Die Regelung über die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG i. d. F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung, BürgEntlG KV vom , BGBl 2009 I S. 1959) ist nach dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.