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NWB-BB Nr. 12 vom Seite 371

Aufbewahrungsfristen: Geschäftsunterlagen fristgerecht vernichten

Diese Unterlagen können 2016 entsorgt werden

Dipl.-Betriebsw. Walter Dinger

Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, Geschäftsunterlagen bis zu zehn Jahre lang aufzubewahren. Daher nimmt im Laufe der Zeit die Anzahl von Dokumenten, Unterlagen und Rechnungen in Papier- oder elektronischer Form permanent zu. Da die Lagerung und ggf. Suche auch bei guter Ordnung Zeit und Geld kostet, sollten Sie Ihren Mandanten dazu raten, sich in der meist ruhigen Zeit rund um die Feiertage und den Jahreswechsel die Muße zu nehmen, Lagerräume und elektronische Archive systematisch zu durchsuchen und zu entrümpeln. Der Beitrag führt die Dokumente und Unterlagen auf, die in 2016 nicht mehr benötigt werden. Da die steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften weitgehend übereinstimmen, orientiert sich der Beitrag an den steuerrechtlichen Vorschriften. Zudem wird nicht auf Aufbewahrungsfristen aus anderen, speziellen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Arbeitsrecht, eingegangen. Eine umfassende tabellarische Übersicht, die Sie Ihren Mandanten weiterleiten können, finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB IAAAB-04637.

Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (Übersicht) NWB IAAAB-04637

I. Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?

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