Amtshilfeübereinkommen Anlage B
Zuständige Behörden
(Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des
Übereinkommens)
Anlage B [1] Zuständige Behörden (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Übereinkommens)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAF-08317
1Hinweis des BMF:Die Anlagen A bis C sowie Erklärungen und Vorbehalte zu dem Übereinkommen werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind für die Bundesrepublik Deutschland auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern unter http://www.bzst.de einsehbar.