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NWB direkt Nr. 47 vom Seite 1260

Nichteintragungsfähigkeit des Testamentsvollstreckervermerks in die GmbH-Gesellschafterliste

Michael Bisle

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-07374 In der Praxis hat die Gesellschafterliste der GmbH insbesondere mit Blick auf den Gutglaubensschutz eine erhebliche Bedeutung. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH schwächt diese Bedeutung allerdings für Veräußerungen von GmbH-Anteilen nach einem Erbfall. So hat nämlich der II. Zivilsenat des BGH in seinem Beschluss vom - II ZB 17/14 NWB FAAAE-87934 klargestellt, dass ein Vermerk über eine bestehende Testamentsvollstreckung über Anteile einer GmbH nicht mit in die GmbH-Gesellschafterliste aufgenommen werden könne, da hierfür kein praktisches Bedürfnis bestehe, welches die Aufnahme in die Gesellschafterliste rechtfertige.

Ausführlicher Beitrag s. .

Testamentsvollstreckung am GmbH-Anteil

[i]Weder Erbfall noch Testamentsvollstreckung sind aus der Gesellschafterliste ersichtlichIn der Praxis ergibt sich somit für den Anteilskäufer das Problem, dass weder die Erbfolge in den GmbH-Anteil noch das Bestehen einer Testamentsvollstreckung ein von § 40 GmbHG vorgesehener inhaltlicher Bestandteil der GmbH-Gesellschafterliste sind. Der Käufer, der sich auf die Eintragungen in der GmbH-Gesellschafterliste verlässt, ist somit im Falle der nichterkannten Testamentsvollstreckung nicht geschützt und kann die GmbH-Anteile nicht wirksam (§ 16 Abs. 3 GmbHG) erwerben. Zwar ist...