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NWB Nr. 47 vom Seite 3479

Nichteintragungsfähigkeit des Testamentsvollstreckervermerks in die GmbH-Gesellschafterliste

Auswirkungen bei Unternehmenskäufen

Michael Bisle

In der Praxis hat die Gesellschafterliste der GmbH insbesondere mit Blick auf den Gutglaubensschutz eine erhebliche Bedeutung. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH schwächt diese Bedeutung allerdings für Veräußerungen von GmbH-Anteilen nach einem Erbfall. So hat nämlich der II. Zivilsenat des BGH in seinem Beschluss vom - II ZB 17/14 NWB FAAAE-87934 klargestellt, dass ein Vermerk über eine bestehende Testamentsvollstreckung über Anteile einer GmbH nicht mit in die GmbH-Gesellschafterliste aufgenommen werden könne, da hierfür kein praktisches Bedürfnis bestehe, welches die Aufnahme in die Gesellschafterliste rechtfertige. Diese aktuelle Entscheidung des BGH hat auch Auswirkungen auf die Beratungspraxis bei Veräußerung von GmbH-Anteilen nach einem Erbfall.

Arbeitshilfen:

Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar: