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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 11 vom Seite 4

Kein Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde vom Zulassungsausschuss beim Wechseln der Gesellschafterin eines medizinischen Versorgungszentrums

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RA Christian Schmitte

Nach § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V haben die Gesellschafter einer juristischen Person des Privatrechts für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkasse gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abzugeben. Diese gilt auch für Forderungen, die erst nach Auflösung des medizinischen Versorgungszentrums fällig werden.

Die Klägerin ist ein medizinisches Versorgungszentrum mit beschränkter Haftung. Es ist für die Fachgebiete Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Infektionsepidemiologie und hausärztliche Innere Medizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Nachdem die ursprüngliche Gründungsgesellschafterin aus dem medizinischen Versorgungszentrum ausschied, fand ein Gesellschafterwechsel statt. Die neue Gesellschafterin legte beim Zulassungsausschuss eine Bürgschaftsurkunde vor. Zudem beantragte sie, die von der Altgesellschafterin ausgestellte Bürgschaftsurkunde an sie herauszugeben.

Der Zulassungsausschuss lehnte die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde ab. Nachdem die Klägerin hiergegen Widerspruch eingelegt hatte tru...