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BGH 31.07.2012 X ZR 154/11, NWB 45/2015 S. 3305

Bankrecht | Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte unwirksam

Der BGH hat der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands, die in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben war, stattgegeben und entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den AGB einer Bank unwirksam ist. Die beklagte Bank verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis in Bezug auf Zahlungsverkehrskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für [i]Welker/Manhart, NWB 8/2014 S. 543eine „Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)“ 15 € beträgt und dieses Entgelt „nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat.“ Zur Begründung der Unwirksamkeit dieser Klausel führten die Richter u. a. [i]Welker/Manhart, NWB 32/2014 S. 2416weiter aus, dass die Bank nach der Sperr...