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BFH 06.05.2015 I R 16/14, IWB 20/2015 S. 747

BFH | Ehegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht: Einstufige und gemeinsame Prüfung der Einkunftsgrenzen

Bei der Frage, ob Ehegatten die Einkunftsgrenzen (relative oder absolute Wesentlichkeitsgrenze) für das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung in den Fällen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 2009) wahren, ist im Rahmen einer einstufigen Prüfung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 2009 auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag zu verdoppeln.

Hinweis:

Der [i]BFH bestätigt insoweit Vorinstanz FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. 1. 2014 - 1 K 385/11 NWB XAAAE-61119 Kl. ist österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich und beantragte die Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau. Das FA lehnte ab, weil die Voraussetzungen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG nicht vorlägen. Die Finanzverwaltung (vgl. R 1 Satz 3 EStR 2012) vertritt die Auffassung, dass die Zusammenveranlagung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG erst dann in Betracht komm...