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NWB BB 11/2015 S. 325

Freistellungsaufträge: Nur gültig mit Steuer-Identifikationsnummer

Möchten Sparer in den Genuss des Sparerfreibetrags kommen, müssen sie ab 2016 dafür sorgen, dass der Freistellungsauftrag ihre Steuer-Identifikationsnummer enthält. Ist das nicht der Fall, werden ab dem ersten Euro Zinsen oder Dividenden in Höhe von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Freistellungsaufträge ohne Identifikationsnummer erlöschen automatisch zum Jahreswechsel.