Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Freistellungsaufträge: Nur gültig mit Steuer-Identifikationsnummer
Möchten Sparer in den Genuss des Sparerfreibetrags kommen, müssen sie ab 2016 dafür sorgen, dass der Freistellungsauftrag ihre Steuer-Identifikationsnummer enthält. Ist das nicht der Fall, werden ab dem ersten Euro Zinsen oder Dividenden in Höhe von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Freistellungsaufträge ohne Identifikationsnummer erlöschen automatisch zum Jahreswechsel.