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NWB BB 11/2015 S. 325

Entgeltbescheinigungen: RV-BEA startet 2016

Mit dem RV-BEA-Verfahren der Rentenversicherungen sollen ab 2016 Entgeltbescheinigungen von Arbeitgebern maschinell angefordert und zurückgemeldet werden.

BEA steht für „Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“. Beantragt ein Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente, sind Angaben zum Arbeitsentgelt erforderlich, die derzeit manuell in verschiedene Vordrucke eingetragen werden. Dieser Aufwand wird durch das digitale BEA-Verfahren reduziert. Die Angaben aus dem Abrechnungsprogramm werden direkt an die Rentenversicherung gemeldet, wobei der Impuls vom Rentenversicherungsträger durch maschinelle Anforderung kommt.