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Heimfahrten eines Arbeitnehmers ohne festen Arbeitsplatz ist Arbeitszeit
Fahrzeiten eines Arbeitnehmers ohne gewöhnlichen oder festen Arbeitsort zwischen dem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages ist Arbeitszeit. Nach der Richtlinie 2003/33/EG (Abl. L 299, 9) ist die Arbeitszeit eine Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer entsprechend der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften arbeitet und damit dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Ruhezeit ist dagegen jede Zeitspanne, die keine Arbeitszeit ist.
Aufgrund des unionsrechtlichen Ziels des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer seien Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Standort des ersten und letzten Kunden des Tages Arbeitszeit. Während der Fahrzeit stünden die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung und unterlägen den Anweisungen des Arbeitgebers. Letzterer könne ...