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NWB BB 11/2015 S. 328

Informationspflicht Betroffener bei Datenweitergabe durch Behörden

Der EuGH hat am entschieden, dass ein Betroffener im Fall einer Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen zwei Behörden informiert werden muss.

Das Unionsrecht stehe einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne vorherige Unterrichtung des Betroffenen entgegen, wenn zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaates personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung übermitteln.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist in der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (ABl. L 281, 31) geregelt. Die Richtlinie verlangt, dass Beschränkungen der Informationspflicht durch Rechtsvorschrift vorgenommen werden müssen. In dem entschiedenen Fall sah das rumänische Gesetz vor, dass personenbezogene Daten an die Krankenkassen kostenfrei übermittelt werden. Es existiere jedoch keine Regelung, die die Ste...