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VGH München 24.03.2015 3 ZB 14.87, NWB 44/2015 S. 3224

Arbeitsrecht | Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit

Der im Vollzeitarbeitsverhältnis erworbene Urlaubsanspruch wird beim Wechsel in eine Teilzeittätigkeit (nur) dann gekürzt, wenn der Urlaub noch in Vollzeit hätte genommen werden können.

Anmerkung:

Das BAG hatte bislang bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeit stets für eine anteilige Kürzung/Umrechnung plädiert, musste sich aber unlängst dem EuGH beugen, der hierzu mit umgekehrten Vorzeichen entschieden hatte (vgl. EuGH, Urteil [i]Steinheimer/ Krusche, NWB 10/2014 S. 701vom - Rs. C-486/08 NWB PAAAD-45036; NWB MAAAE-61328), und hat seine bisherige Rechtsprechung aufgeben (vgl. ). Ob das BAG eine Kürzung wie das VGH München zumindest dann akzeptieren wird, wenn der Urlaub noch in der Vollzeit hätte geno...