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Arbeitsrecht | Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit
Der im Vollzeitarbeitsverhältnis erworbene Urlaubsanspruch wird beim Wechsel in eine Teilzeittätigkeit (nur) dann gekürzt, wenn der Urlaub noch in Vollzeit hätte genommen werden können.
Das BAG hatte bislang bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeit stets für eine anteilige Kürzung/Umrechnung plädiert, musste sich aber unlängst dem EuGH beugen, der hierzu mit umgekehrten Vorzeichen entschieden hatte (vgl. EuGH, Urteil [i]Steinheimer/ Krusche, NWB 10/2014 S. 701vom - Rs. C-486/08 NWB PAAAD-45036; NWB MAAAE-61328), und hat seine bisherige Rechtsprechung aufgeben (vgl. ). Ob das BAG eine Kürzung wie das VGH München zumindest dann akzeptieren wird, wenn der Urlaub noch in der Vollzeit hätte geno...