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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 335/14 EFG 2015 S. 1754 Nr. 20

Gesetze: UStG 2005 § 3 Abs. 1, UStG 2005 § 3 Abs. 6 Satz 1

Lieferungen über ein Warenlager in Deutschland

Leitsatz

  1. Der unionsrechtliche Begriff der Lieferung bezieht sich nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, welche die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer.

  2. Für den Fall der Versendung oder Beförderung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG muss der Abnehmer bei Beginn der Versendung oder Beförderung feststehen.

  3. Zum Begriff des sog. Konsignationslagers.

  4. Lieferungen in ein deutsches Warenlager unterliegen im Inland nicht der USt, sofern bei Einlieferung der Waren in das Lager schon ein Kaufvertrag mit einem konkreten Abnehmer besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2196 Nr. 37
EFG 2015 S. 1754 Nr. 20
QAAAF-04897

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