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BFH 23.06.2015 III R 7/14, StuB 19/2015 S. 760

Einkommensteuer | Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG

(1) Bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG ist keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen. Innerhalb einer Einkunftsart sind somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren (entgegen NWB RAAAD-99811, BStBl 2009 I S. 440, Rz. 16). (2) Bei Ehegatten sind positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen (Bezug: § 26b, § 35 EStG).

Praxishinweise

Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g und 35a EStG, ermäßigt sich nach § 35 Abs. 1 Satz 1 EStG, um den Betrag, der anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Der Ermäßigungshöchstbetrag ist nach § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG wie folgt...