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Sittenwidrige umsatzabhängige Vergütungsabrede mit steuerlichem Mitarbeiter
[i]LAG Hamm, Urteil vom 21. 4. 2015 - 14 Sa 1249/14 NWB FAAAF-01590 Eine mit einem Steuerfachgehilfen abgeschlossene 30 %ige umsatzabhängige Vergütungsvereinbarung ist sittenwidrig, wenn jener mit dem Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko seines Arbeitgebers dadurch belastet wird, dass seine Beteiligung an den für die Mandanten seines Arbeitgebers erbrachten Leistungen davon abhängig gemacht wird, dass die Mandanten das vom Arbeitgeber in Rechnung gestellte Honorar (auch tatsächlich) bezahlen. Der prozessualen Geltendmachung der auf die nicht gezahlten Mandantenhonorare entfallenden Vergütung steht die Verschwiegenheitspflicht des Steuerfachgehilfen (§§ 57, 62 StBerG) nicht entgegen (vgl. , ZIP 1989 S. 668 zur Auskunftspflicht eines Steuerberaters mit Mandantenschutzklausel).
Das Verlustrisiko des Mitarbeiters hinsichtlich säumiger bzw. ausfallender Mandate, auf das er selbst keinen Einfluss hat, soll nach Ansicht des LAG Hamm allerdings nicht zur Gesamtnichtigkeit der neben einem Grundgehalt von monatlich 1.600 € getroffenen „Provisionsvereinbarung“ führen, die durchschnittlich zu Einnahmen in einer Höhe von run...