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NWB Nr. 40 vom Seite 2935

Aktivierung von Diensterfindungen

Betriebsprüfung mit Erfindergeist?

Dr. Joachim H. Borggräfe und Dr. Matthias Hinz

Die Großbetriebsprüfungsstellen stellen derzeit die Frage nach der Aktivierung von in Anspruch genommenen Diensterfindungen in der Steuerbilanz deutscher Unternehmen vor allem im Hinblick auf die nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz an den Arbeitnehmererfinder zu zahlenden angemessenen Vergütungen. Eine Aktivierung von in Anspruch genommenen Diensterfindungen kommt u. E. mangels entgeltlichen Erwerbs eines immateriellen Wirtschaftsguts nicht in Betracht. Die Zahlungen, die der Arbeitgeber für die Diensterfindungen leistet, sind als laufende Betriebsausgaben zu erfassen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund und rechtliche Grundlagen

[i]Arbeitnehmererfindungen sind in deutschen Industrieunternehmen von großer BedeutungIn Forschungs- und Technologieunternehmen ist Erfindergeist gefragt. Die große Bedeutung des Erfindertums für die deutschen Technologieunternehmen im internationalen, globalisierten Wettbewerb wird in der wirtschaftspolitischen Diskussion immer wieder betont. Neben dem Transfer von Ideen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft tragen die Arbeitnehmer, die mit den Produkten und Herstellungsverfahren in besonderer Weise vertraut sind, mit ihren Innovationen z...