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Bilanzierung | Gewinnwirksame Erfassung von Zuschüssen für Werkzeugkosten als Betriebseinnahmen
Nach dem muss ein Automobilzulieferer Werkzeugkostenzuschüsse seines Auftraggebers gewinnerhöhend erfassen, wenn der Auftraggeber Eigentümer der Werkzeuge wird. Der Automobilzulieferer darf die Gewinnerhöhung weder durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten noch durch eine Rückstellung neutralisieren.
Im Streitfall stellte ein Automobilzulieferer Spezialwerkzeuge für die Herstellung von Kfz-Teilen selbst her und erhielt einen Werkzeugkostenzuschuss des Auftraggebers. Im Regelfall überstieg der Zuschuss die Herstellungskosten für die Spezialwerkzeuge um 20 %. Die Werkzeuge gingen durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts in das zivilrechtliche Eigentum der Auftraggeber über. Der Automobilzulieferer aktivierte die Werkzeuge mit den angefallenen Herste...